Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Veräusserungsvereinbarungen und Lieferungen der mim-com AG (nachstehend Lieferant genannt) an deren Kunden (nachstehend Käufer genannt).Mit der Auftragserteilung anerkannt der Käufer ausdrücklich diese Bedingungen. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.2. Offerten / Annahme des Auftrages
Die Offerten des Lieferanten sind freibleibend und ohne Verbindlichkeit.Auftragsbestätigungen durch den Lieferanten werden nur ab einem bestimmten Geschäftsvolumen ausgefertigt. Diese sind für Umfang und Ausführung der Lieferung massgebend, ansonsten gilt der Bestellungsinhalt des Käufers, vorbehalten bleiben Ziff. 3 und Ziff. 6 der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
3. Preise
Die in den Unterlagen des Lieferanten aufgeführten Preise können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, insbesondere bei erhöhten Beschaffungskosten sowie im Falle weiterer veränderter Konditionen. Die Preise verstehen sich inkl. MWSt. ab unserem Lager in Basel, Schweiz exklusive Verpackung und Versandspesen.4. Zahlungen / Verzug des Käufers
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gilt als Zahlungstermin 10 Tage netto ab Fakturadatum. Die Zahlungstermine gelten als Verfalltage. Hält der Käufer die Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen bankenüblichen Verzugszins zu bezahlen. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, eventuell noch nicht erfolgten Gutschriften oder vom Lieferanten nicht anerkannte Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzubehalten. Zahlungen sind auch einzuhalten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Ware nicht verunmöglicht wird oder wenn an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind. Dem Lieferanten steht es frei, die Auslieferung pendenter Aufträge von der Zahlung der fälligen Forderungen abhängig zu machen oder gar den Auftrag zu annullieren. Sofern Gutschriften für den Käufer vereinbart wurden, so ist der Käufer in der Pflicht dem Lieferanten die Koordinaten (z.B. Konto) der Finanzinstitution bekannt zu geben.5. Lieferbedingungen
Der Versand sämtlicher Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bestellte und nicht abgeholte Waren lagern auf Gefahr und Rechnung des Käufers beim Lieferanten. Die in den jeweiligen Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen und Liefertermine gelten als Richtlinien und können nicht garantiert werden. Nicht durch den Lieferanten verursachte Verzögerungen und sonstige Betriebs-behinderungen entbinden den Lieferanten von der Lieferpflicht. Der Käufer kann bei Lieferverzögerungen nur mit dem Einverständnis des Lieferanten vom Vertrag zurücktreten. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Käufers befreien den Lieferanten von der Lieferpflicht.6. Versand- und Transportbedingungen
Der Lieferant ist in der Wahl des Transportmittels frei. Es werden diejenigen Verpackungen und Transportmittel eingesetzt, die sich aus der Sicht des Lieferanten als zweckmässig erweisen. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort nach deren Entdecken durch den Käufer der Bahn, Post oder beim Spediteur schriftlich angebracht werden.7. Kataloge und Preislisten
Sämtliche in den Katalogen, Preislisten etc. des Lieferanten enthaltenen Abbildungen und Angaben dienen ausschliesslich der näheren Orientierung und sind unverbindlich. Änderungen in Beschaffenheit und Ausführung bleiben vorbehalten.8. Vertragliche Verpflichtungen mit einer dritten Partei
Falls dem Käufer durch frühzeitiges Aufheben von Verpflichtungen mit dritten Vertragsparteien Kosten entstehen, und er mit dem Lieferanten vereinbart hat, dass der Lieferant einen Teil oder die gesamten Kosten übernimmt , so ist der Käufer verpflichtet eine schriftliche und eindeutige Beweisunterlage der angefallenen Kosten dem Lieferanten zukommen zu lassen. Dabei ist der Käufer in der Pflicht diese ohne Aufforderung an den Lieferanten zu übermitteln. Sofern die Beweise nicht nach sechs Monaten, seit Aufhebung der Verpflichtungen mit der dritten Vertragspartei, beim Lieferanten geltend gemacht worden sind, so erlischt der Anspruch des Käufers.8. Beanstandungen
Beanstandungen müssen innerhalb acht Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich und unter Angabe der Gründe erfolgen.9. Garantieleistungen
Für die durch den Lieferanten vertriebenen Produkte leistet der Lieferant in der Regel eine Garantie von 12 Monaten, die vom Datum der Versandbereitschaft an berechnet wird. Es gelten jeweils die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Die Garantie erstreckt sich abschliessend auf die Behebung aller nachweisbar auf schlechtes Material oder mangelhafte Ausführung zurückzuführenden Mängel, bzw. die Verbesserung oder der Ersatz schadhafter Teile. Die Wahl der Art der Garantieleistung steht dem Lieferanten zu. Der Käufer hat solche Mängel sofort nach der Entdeckung der Lieferantin mitzuteilen. Die Wandelung des Vertrages sowie irgendwelche Entschädigungen für andere direkte oder indirekte Schäden werden ausdrücklich wegbedungen.Die Garantie erstreckt sich nicht auf Beschädigungen infolge unsachgemässer Behandlung, Überlastung, höherer Gewalt oder natürlicher Abnützung. Die Garantiepflicht entfällt ebenfalls, sofern die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, oder wenn der Besteller ohne die Zustimmung des Lieferanten Veränderungen oder Reparaturen selbst vornahm, oder vornehmen liess.10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen des Käufers mit dem Lieferanten unterstehen dem schweizerischen Recht.Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich am Sitz des Lieferanten, Basel, Schweiz.Der Lieferant hat indessen auch das Recht, den Käufer beim zuständigen Gericht seines Wohnortes oder jedem anderen zuständigen Gericht oder Betreibungsamt zu belangen.
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